2. VERTRAGSSCHLUSS
Ein wirksames Vertragsverhältnis mit Gemini kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Gemini. Das gilt auch für Vereinbarungen zur Abweichung von diesem Schriftformerfordernis. Gemini ist als
Berater, Coaching, Projektleiter und als Verkäufer von Servern tätig.
3. ERFÜLLUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
Leistungserfüllung durch Gemini erfolgt mit der Erbringung der Dienstleistung und / oder Übergabe der Ware an die Post, an ein sonst durch Gemini im Auftrag des Auftraggebers mit dem Transport beauftragtes Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in ein ggf. vereinbartes elektronisches Übermittlungsmedium (z. Bsp.: Mail / FTP).
4. LEISTUNGSFRISTEN, VERZUG
Leistungsfristen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie von Gemini ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät Gemini mit ihren Leistungen in Verzug, ist Gemini zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Ansprüche wegen Verzugs im Rahmen vorliegender Haftungsbegrenzung verlangen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch Gemini bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit Gemini eine fällige Lieferung trotz Verstreichens einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbringt, kann Gemini auch nach Ablauf der Nachfrist die Lieferung bewirken, sofern Gemini diese eine angemessene Zeit vorher ankündigt. Hat der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt, in dem Gemini die Lieferung der Ankündigung gemäß anbietet, noch keine Entscheidung getroffen, ob er nach wie vor auf Erfüllung bestehen möchte oder aber nunmehr Schadensersatz statt der Leistung begehrt und/oder vom Vertrag zurücktritt, so ist er verpflichtet, die von Gemini ordnungsgemäß angebotene Lieferung entgegenzunehmen. Versäumt er dies, so gerät er in Annahmeverzug.
Soweit Gemini durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von Gemini nicht zu vertretende Umstände an der weiteren Erbringung und/oder Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Rücktritt oder Schadensersatz ausgeschlossen.
5. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
Eventuelle Fehler der Dienstleistung und/oder Warelieferung, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt, sind Gemini innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versand (Datum der Datenübermittlung bzw. der Rechnung von Gemini) schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ihrerseits innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden gegenüber Gemini anzuzeigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Im Übrigen steht dem Auftraggeber das Recht zum Rücktritt nur zu, wenn Gemini die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, wird ausgeschlossen. Für die Mängel der Anfragedaten haftet der Auftraggeber. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung einer besonderen Komponenten, ist Gemini insoweit von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die auf Mängeln der vorgegebenen Komponenten beruhen. Den Auftraggeber trifft eine Hinweispflicht bei der Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden durch Funktionsfehler der Server und/oder Dienstleistungsfehler.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Gemini auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Gemini. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Gemini nicht. Die in diesem Absatz vorgenommenen Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Gemini zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Gemini zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen von Gemini sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht betreffend Zahlungsverpflichtungen bei nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Mängeln bzw. Forderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf mit ggf. bestehenden Gegenforderungen auch nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. ÜBERTRAGUNG DER NUTZUNGSRECHTE
Sämtliche übertragbaren, aus dem Urheberrecht folgenden Nutzungsrechte an durch Gemini gelieferten Dienstleistungen und/oder Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung bei Gemini, sofern ein Übertragungsrecht überhaupt besteht oder in Auftrag gegeben wurde.
8. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken und zur Auftragsausführung im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass an Gemini übermittelten Daten zur zweckbestimmten Weitergabe an Gemini zugelassen sind.
9. SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Göppingen. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.
Gemini Solutions GmbH, 73095 Albershausen
Januar 2011